13.12.2022

Geheimhaltungspflicht gilt auch beim Arbeiten im Zug

Mobiles Arbeiten stellt die Mitarbeiter vor neue Herausforderungen. Wer unterwegs, zum Beispiel im Zug, für seine Firma arbeitet, muss dafür sorgen, dass Geschäftsgeheimnisse gewahrt bleiben und keiner mithören oder -lesen kann.


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